12 A. Frage: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Zucht von /zum Handel mit Papageien und Sittichen gem. § 17 g Tierseuchengesetz
i.V.m. der Psittakose-Verordnung
Beispiele:
Kreis Steinfurt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 48565 Steinfurt
http://194.88.24.19/formulare/23/8/zucht_handel_m_sittichen.pdf
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Verwaltungsgebäude II
Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt
Telefon: 0 25 51/69-29 23 Telefax: 0 25 51/69-29 00 E-mail: amt39@kreis-steinfurt.de
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt finden Sie in Steinfurt-Burgsteinfurt im Verwaltungsgebäude II
Öffnungszeiten vormittags nachmittags
Montag bis Donnerstag 8 bis 12:30 Uhr 14 bis 16 Uhr Freitag 8 bis 12:30 Uhr –
Bsp. Landkreis Osnabrück
Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
https://pdf.form-solutions.net/servlet/com.burg.pdf.FillServlet?sid=kgvgq31074070753&x=v.pdf
Quelle Stadt Bonn, Umwelt & Gesundheit | Planen, Bauen & Wohnen, Verbraucherschutz, Tierseuchen, Papageienkrankheit
Gemäß § 17 g des Tierseuchengesetzes wird eine Genehmigung für Züchter oder Händler von Papageien und Sittichen nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt und wenn die erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind, in denen im Falle des Auftretens der Psittakose eine wirksame Seuchenbekämpfung möglich ist. Die Sachkunde muss in Form einer kleinen Prüfung vor dem Amtstierarzt der Bundesstadt Bonn nachgewiesen werden.
Händler und Züchter von Papageien und Sittichen müssen ausreichende Kenntnis haben über
1) Biologie der Papageien und Sittiche
2) Benennung und Unterscheidung der wichtigsten gehandelten Psittaciden-Arten.
3) Aufzucht, Haltung (auch in Käfigen), Fütterung und allgemeine Hygiene.
4) a) Psittakose: Ansteckung, Symptome, Krankheitsverlauf bei Sittichen und Papageien sowie beim Menschen; Schutzmaßnahmen, Desinfektion.
b) Andere wichtige Krankheiten der Papageien und Sittiche.
5) Gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Psittakose beim Menschen und bei Papageien und bei Sittichen.
a) Einschlägige Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes.
b) Einschlägige tierseuchenrechtliche Vorschriften Tierseuchengesetz, Psittakose-Verordnung,
6) Die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.
Lernmaterial für den Sachkundenachweis kann über den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe - Wirtschaftsgemeinschaft -, Mainzer Str. 10, 65185 Wiesbaden (Tel.-Durchwahl 0611-447553-24, 9-12 Uhr) kostenpflichtig bezogen werden.
Bezüglich eines Termins für den Sachkundenachweis werden Sie gebeten, sich mit dem Amtstierarzt der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste- Bonn zu gegebener Zeit in Verbindung zu setzen.
Bitte reichen Sie eine Skizze über die Räumlichkeiten, in denen die Zucht / der Handel betrieben werden soll, in einfacher Ausfertigung ebenfalls bei der o.g. Dienststelle ein. Darüber hinaus ist ein Führungszeugnis erforderlich, das Sie bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen können.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Vorbezeichneten Genehmigung beträgt 40,-- € zzgl Fahrtkosten des Veterinärs.
12. B. Fußringe
Vereine / Verbände die Fußringe herausgeben:
Bei erst Bestellung von Sittiche und Papageienringen, muss eine gültige amtliche Zuchtgenehmigung nach § 17g. Abs. 1 des Tierseuchengesetzes heutiger Fassung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beiliegen oder der Geschäftsstellen bereits vorgelegen haben.
Darauf sollten Tierfreunde beim Kauf eines Vogels achten: Alle Sittiche und Papageien müssen nach §17g Tierseuchengesetz/ Psittakose-Verordnung mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet sein.
Alle Sittiche und Papageien müssen nach §17g Tierseuchengesetz/ Psittakose-Verordnung mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet sein.
Einige Sittich- und Papageienarten sind auch nach Artenschutzrecht zu kennzeichnen.
Bundesweit: Fussringe zur Kennzeichnung von Papageienvögeln nach der BArtSchVO dürfen nur noch von zwei Institutionen ausgegeben werden bzw. hergestellt werden:
Das Bundesumweltministerium hat den ZZF und den BNA als Ausgabestelle für artenschutzrechtliche Kennzeichen anerkannt. Mit dem Verkauf und der Registrierung der Kennzeichen wurden beauftragt der ZZF und der BNA.
ZZF Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. Geschäftsstelle: Postfach 1420, D-63204 Langen, www.zzf.de
www.zzf.de/ringstelle/psittakose Fußringe für Sittiche und Papageien
www.zzf.de/ringstelle/kennzeichnung Artenschutzrechtliche Kennzeichnung von Tieren
BNA Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz; Postfach 11 10m, Am Friedhof 4, D-76707 Hambrücken, www.bna-ev.de
Artenschutzringe kann man auch über seine Verbände beziehen, denn die Verbände beziehen die ZZF oder BNA
Vereine wo die Ringe Offiziell anerkannt sind bei Sittichen und Papageien
AZ = Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V. http://www.azvogelzucht.de
DKB = Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter- Bund e.V.: http://www.dkb-online.de
VZE = Vereinigung für Zucht und Erhaltung einheimischer und
fremdländischer Vögel http://www.vze-online.net
BNA = Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. www.bna-ev.de
ZZF = Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. www.zzf.de
DSV = Deutsche Standard-Wellensittich-Züchter-Vereinigung E.V. (DSV) http://www.dsv-ev.de
Für Ziergeflügel und co.
BDRG = Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. Rassegeflügelzucht – Lebensqualität für Menschen u. Tiere http://www.bdrg.de
12. C. Meldepflichtige Vogelarten
Verstöße gegen die Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Quelle: http://www.papageien.org/STS/artenschutzinfo_01
Wo und wie wird ein Sittich oder Papagei gemeldet?
Wo wird ein Papagei gemeldet?
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Manchmal ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig, manchmal die Obere, in manchen Gebieten sogar die Gemeinden bzw. Städte.
Wer in Ihrem Bereich zuständig ist, erfahren sie immer vom Kreis-Veterinäramt. Dort wird man Ihnen die entsprechende Stelle nennen. Diese Stellen können Ihnen dann weiter helfen; z.B. mit einer aktuellen Liste der von der Meldepflicht befreiten Arten.
Wie wird ein Papagei gemeldet?
Da beim Handel von Papageien in den meisten Fällen keine behördlichen Dokumente mehr vorgeschrieben sind (für die meisten Arten besteht KEINE CITES-Papier-Pflicht mehr, (siehe: http://www.papageien.org/STS/artenschutzinfo_01/ ), sollte beim Kauf darauf geachtet werden, dass der Händler / Züchter eine "Abgabebescheinigung" ausstellt, aus der die Herkunft der Exemplare hervorgeht (Beispiel, wie so ein Papier aussehen kann: http://www.papageien.org/STS/artenschutzinfo_01/Abgabebescheinigung.gif )
So sollte versichert werden, dass es sich bei dem Tier um eine Nachzucht handelt, bzw. dass es aus einer legalen Einfuhr stammt (entspr. Belege dafür aushändigen lassen!). Des Weiteren sollten alle wichtigen Daten des Tieres aus dem Papier hervorgehen (Art, Unterart, Alter, Geschlecht, Ring- bzw. Chipnummer). Manche Händler stellen auch einen "Vogelpass" aus. Es gibt keine einheitliche Regelungen über das Aussehen dieser Formulare, doch sollte man kein Tier kaufen ohne sich ein entsprechendes Papier aushändigen zu lassen. Eine Kopie dieser "Abgabebescheinigung" wird zusammen mit Kopien weitere Belege (Einfuhrpapiere, Vogelpass o.ä.) an die zuständige Behörde geschickt.
Geschützte Tiere, die sich den Belegen nicht zuordnen lassen, deren Herkunft also zweifelhaft ist, können beschlagnahmt und eingezogen werden!!
Weitere Adressen wo man nachschauen kann
Kennzeichnungs/Meldepflichtige Vogelarten
Ausnahmen von der Meldepflicht