Textfeld: AZ-AGZ-IG Plattschweifsittiche
Platycercus- und Barnardius-Arten

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Wir über uns

 

 

 Am Sonntag den 13. April 1997 wurde die AZ-AGZ-IG Plattschweifsittiche, in Zusammenarbeit mit dem AZ-AGZ Gremium, von 29 Mitgliedern in 49479 Ibbenbüren Wetkampstr. 17 gegründet. Als IG-Sprecher wurden Siegfried Wiek und Werner Freude gewählt. Die Mitgliederzahl wuchs mittlerweile auf 85 (Stand 20.12.2008)an. Die IG wird seither von Siegfried Wiek geleitet. Der Stellvertreter Werner Freude schied aus beruflichen Gründen Anfang 1998 aus. Sein Amt übernahm in kommissarischer Funktion Burkhard Neitzel. Seid der IG-Tagung in Bremen 2000 ist er gewählter Stellvertreter. Im Jahre 2004 wurde dann Johann Walker als Stellvertreter auf der Jahrestagung in Geissenhausen in Beyern gewählt. Die Mitgliedschaft ist für AZ-Mitglieder kostenlos und ein Beitrittsformular kann beim IG-Sprecher Siegfried Wiek angefordert oder von unserer Homepage herunter geladen werden.

 

Auf der Tagung am 02. September 2006 in Grünenplan, hat die Versammlung beschlossen, die Ringsittiche (Barnardius-Arten) mit in die IG aufzunehmen.

 

Die AZ-AGZ-IG Plattschweifsittiche arbeitet eng mit der AZ und der AZ-AGZ zusammen und hat unter anderem die Standartbeschreibung der Plattschweifsittiche als Vorschlag vorgelegt usw.

 

Die Arbeit der AZ-AGZ-IG Plattschweifsittiche umfasst unter anderem eine jährliche Tagung, Züchteranfragen bezüglich Probleme mit der Zucht und Haltung von Plattschweifsittichen, Vermittlung und Hilfe bei Zucht- und Jungtieren, sowie Tipps bei sonstigen Problemen mit unsern gefiederten Freunden. Ebenso sind Anregungen und Berichte über die Plattschweifsittiche, Vererbung, etc. jederzeit willkommen.

 

 

 

 IG-Sprecher                                                                               Stellvertreter 

                    

 Siegfried Wiek                                                                           Johann Walker

 AZ-NR. 24174, DKB-NR. 23-099-038                                           AZ-NR. 10465, DKB-NR. 21-014-004

 Ostlandstr. 17                                                                             Bürgermeister-Hettlage-Str. 2

  49504 Lotte-Büren                                                                     26871 Papenburg

  Tel.: 05 41/9 11 62 90                                                                 Tel.: 04961/67021

  E-Mail: siegfriedwiek@az-agz-igplattschweifsittiche.de                                 E-Mail: johannwalker@az-agz-igplattschweifsittiche.de

                                                                                                                              oder

                                                                                                                               E-Mail: sjwalker@gmx.de

 

 

 

 

 

Verbindliche Richtlinien für AZ-Interessengemeinschaften

 

1.      Zur Förderung der Zucht und/oder des Schutzes einer bestimmten Vogelart, Vogelgruppe, Rasse oder Mutation können sich innerhalb der Arbeitsgemeinschaften der AZ Interessengemeinschaften bilden. Sie haben in ihrem Namenskürzel stets AZ und das Kürzel der zuständigen AZ-Arbeitsgemeinschaft zu führen, z.B. AZ-AEZ-IG Wildtauben. Dieser Name ist bei allen Veröffentlichungen zu führen. Falls ein eigenes Emblem benutzt wird, so ist das Logo der AZ darin zu führen. Das jeweilige Emblem ist vom AZ Vorstand § 8.3 zu genehmigen.

 

2.      Der Antrag für die Gründung einer AZ-IG ist schriftlich an den zuständigen Obmann zu richten. Über die Zulassung einer AZ-IG entscheidet der AZ-Vorstand § 8.3 auf schriftlichen Antrag des jeweiligen Obmannes. In der Regel kann nur eine IG für eine bestimmte Vogelart anerkannt werden. In Ausnahmefällen kann der Vorstand § 8.3 auf Antrag des zuständigen Obmanns auch bis zu zwei IG’en (z.B. Nord und Süd) anerkennen, wenn dies aus Gründen der Entfernung sinnvoll erscheint und beide der dann zwei IG’en einverstanden sind.

 

3.      Jedes AZ-Mitglied hat das Recht, freiwillig mitzuarbeiten. Über Umlagen, die wegen besonderer Erfordernisse erhoben werden sollen, entscheiden die AZ-Mitglieder auf der entsprechenden AZ-IG Versammlung. Solche Umlagen dürfen nur der Erfüllung des IG-Zweckes dienen. IG Umlagen sind dem Vorstand § 8.3 anzuzeigen.

 

4.      Wahl des IG Sprechers und des stellvertretenden IG Sprechers.
Die Führung der AZ-IG obliegt einem Sprecher, der als solcher nicht Mitglied des AZ Vorstandes ist. Ihm zur Seite kann ein Stellvertreter stehen, der - wie der Vorgenannte - AZ-Mitglied sein muss. Der Sprecher der AZ-IG wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden AZ-Mitglieder auf der entsprechenden AZ-IG-Versammlung für zwei Jahre gewählt. Dies gilt auch für den Stellvertreter. Die entsprechende Wahl ist mindestens 4 Wochen vorher, in den AZ-Nachrichten anzukündigen. Wahlberechtigt sind nur AZ-Mitglieder.

 

5.      Der Sprecher der AZ-IG ist zuständig für die Belange seiner AZ-IG, die Förderung der entsprechenden Vogelart, -gruppe, Rasse oder Mutation, die Einberufung und Durchführung der jährlich stattfindenden AZ-IG-Versammlung und die Weiterleitung von Fachbeiträgen über den zuständigen Obmann für die AZ-Nachrichten. Des Weiteren hat er das oder die entsprechenden Zuchtbücher zu führen, sofern dies (e) für eine Vogelgruppe oder Vogelart innerhalb der AZ Interessengemeinschaft gebildet werden, sowie die Bestände der AZ-Mitglieder der Interessengemeinschaften zu erfassen, sofern dies von der AZ-IG beschlossen wird. Weiterhin hat er den Obmann regelmäßig über die Aktivitäten der AZ-IG zu unterrichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Ziel und Zweck der AZ auch in der AZ-IG eingehalten werden.

 

6.      Der Stellvertreter der AZ-IG hat die in Absatz 5 genannten Pflichten und Rechte des AZ-IG Sprechers in dessen Vertretung. Der stellvertretende AZ-IG Sprecher führt Protokoll.

 

7.      Die AZ-IG-Versammlung findet mindestens einmal jährlich in Deutschland statt, und ist vier Wochen vorher in den AZ-Nachrichten anzukündigen. Der Termin für die IG-Versammlung, ist vom Sprecher der AZ-IG dem zuständigen Obmann mitzuteilen. Nur eine Versammlung ist abrechnungsfähig. Über die AZ-IG-Versammlung ist Protokoll zu führen, welches dem jeweiligen Obmann zugestellt werden muss, der dieses dann an die AZ-Geschäftsstelle weiterleitet.

 

8.      Dem Sprecher der AZ-IG wird für die einmal jährlich stattfindende AZ-IG-Versammlung ein Tagessatz sowie Kilometergeld und eine Übernachtung erstattet. Dem stellvertretenden Sprecher der AZ-IG wird für die einmal jährlich stattfindende AZ-IG-Versammlung ein Tagessatz sowie ein anteiliger Tagessatz (7,50 € pro 100 km) erstattet. Insoweit gilt § 17 GO. Gleiches gilt für den stellvertretenden AZ-IG Sprecher. Beim AZ-Vorstand § 8.3, kann für jede AZ-IG gegen Vorlage entsprechender Belege, ein Betrag bis 250,-€ für allgemeine Ausgaben der IG, bis zum 1. 9. des Vorjahres, über den Obmann beantragt werden. Weitere Unkostenerstattung kann nur in besonderen Fällen der Geschäftsführende AZ-Vorstand § 8.3 gewähren. Die Anträge für besondere Fälle müssen mindestens 8 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung beim Obmann schriftlich beantragt werden. Die Benachrichtigungen der IG’en über den Beschluss des Vorstandes § 8.3 soll möglichst 4 Wochen nach Antragstellung erfolgen. Bis zum 15. 1. des Folgejahres, haben die AZ-IG-Sprecher der AZ-Geschäftsstelle den Kassenbericht/Jahresabschluss vorzulegen. Wenn zwei IG’en für eine Vogelart anerkannt sind, kann die Kostenerstattung nur alle zwei Jahre bzw. jährlich nur zu 50% erfolgen.

 

9.      Zur Förderung der entsprechenden Vogelart, -gruppe, Rasse oder Mutation müssen die AZ-IG’en möglichst oft ihre Erfahrungen in der Haltung und Zucht durch schriftliche Berichte in den AZ-Nachrichten darlegen. Auch müssen Vorträge von Referenten, wenn möglich in ausführlicher wenn nicht möglich als Kurzbericht, über den jeweiligen Obmann eingereicht werden. Organisatorische Veröffentlichungen sind kurz zu halten und zeitnah an die Schriftleitung einzureichen.

 

10.  Auf AZ-Bundes- und Europaschauen sollen regelmäßig Präsentationen sowie Sonderschauen, innerhalb der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften, durchgeführt werden. Gespendete Sonderpreise können vergeben werden.

 

11.  An Nicht-AZ-Mitglieder können etwaige Unterlagen (ausgenommen der AZ-Nachrichten) gegen Erstattung der Kosten weitergegeben werden.

Bei Nichteinhaltung der AZ-IG-Richtlinien hat die IG keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung der AZ. Bei wiederholter Nichteinhaltung der AZ-IG-Richtlinien kann die IG vom Vorstand § 8.3 aufgelöst werden.

 

Die überarbeiteten AZ-IG-Richtlinien gelten ab 07. September 2008 in Ubstadt-Weiher

 

 

Die überarbeiteten Richtlinien werden in Kürze auf der AZ-Seite (Regelwerk/sonstiges) im Internet erscheinen. Sie lösen die Richtlinien vom 07.05.2000 ab. Die Änderungen können dann den neuen Richtlinien entnommen werden.

 

 

gez. Wolfgang Ohde, AZ-Vizepräsident